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Einführung Hautkrebsvorsorge

Ab wann Hautkrebsvorsorge?

Ab dem 35. Lebensjahr können Frauen und Männer in Deutschland alle 2 Jahre am Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von Hautkrebs teilnehmen. Das Hautkrebs-Screening ist Teil der gesetzlichen Krebsfrüherkennung. 

Übermäßige UV-Bestrahlung gehört dabei zu den wichtigsten Risikofaktoren für die Entstehung von Hautkrebs.  UV-Strahlen ist man vor allem im Freien, aber auch in Solarien ausgesetzt. Besonders hoch ist die UV-Strahlung in den Sommermonaten, in Höhenlagen, im Schnee und auf bzw. an Gewässern.

Wie hoch ist das Hautkrebsrisiko?

Jedes Jahr erhalten in Deutschland rund 309.000 Menschen, also ca. 4 von 1.000 Menschen, die Diagnose Hautkrebs. Er ist damit eine der häufigsten Krebserkrankungen. Die meisten Betroffenen erkranken am hellen oder weißen Hautkrebs, der nur selten Tochtergeschwülste bildet und daher weniger bedrohlich ist als der schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom. Dieses tritt in den letzten Jahren aber immer häufiger auf.

Männer, die an einem malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs) erkranken, sind im Durchschnitt 68 Jahre alt, Frauen 62 Jahre.

  • Bereits jeder zweite Mensch mit einem Melanom ist zum Zeitpunkt der Diagnose jünger als 64 Jahre.
  • Bei Frauen zwischen 20 und 29 Jahren ist der schwarze Hautkrebs inzwischen die häufigste Krebsart, bei Männern die dritthäufigste.1

Seit wann gibt es das Hautkrebs-Screening in der gesetzlichen Krebsvorsorge?

Das gesetzliche Hautkrebsscreening wurde im Jahr 2008 eingeführt.2 Diese präventive Maßnahme ist Teil der nationalen Strategie zur Krebsbekämpfung und soll die Mortalitätsrate durch Hautkrebs, insbesondere durch das maligne Melanom, senken.

Was bringt das Hautkrebs-Screening?

Bundesweit eingeführt wurde die regelmäßige Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs 2008 aufgrund der Ergebnisse eines Modellprojekts: In Schleswig-Holstein wurden erstmalig solche Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern starben dort daraufhin weniger Menschen an schwarzem Hautkrebs. Auch aus Sachsen gibt es Hinweise darauf, dass das Hautkrebs-Screening Todesfälle aufgrund von schwarzem Hautkrebs verhindern könnte. Für das deutschlandweite Screening konnten die bisherigen Auswertungen dies nicht belegen. Weitere wissenschaftlich verlässliche Analysen sind für eine Einschätzung des Nutzens nötig. Außerdem fordern Fachleute eine einheitlichere Durchführung und Dokumentation.3

Ablauf der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung

Beim Hautkrebs-Screening wird die Haut „von Kopf bis Fuß“ von einem Arzt oder einer Ärztin, (meist Dermatologen) untersucht. Dazu ist es nötig, dass der oder die zu Untersuchende sich nach und nach vollständig entkleidet.

Die Ärztin oder der Arzt betrachtet auch versteckte Hautbereiche wie etwa die Kopfhaut, die Zehenzwischenräume oder Hautfalten. Auch die Lippen, die Mundschleimhaut und das Zahnfleisch werden angeschaut, ebenso wie Augen, Ohren und Nägel. Das gesetzliche Früherkennungsprogramm sieht vor, dass auch die äußeren Geschlechtsorgane sowie der Afterbereich betrachtet werden. 

Um eine Hautstelle genauer anzuschauen, nimmt die Ärztin oder der Arzt bei Bedarf ein Auflichtmikroskop zu Hilfe. Einige Auflichtmikroskope benötigen eine spezielle Flüssigkeit, die zuvor auf Ihre Haut aufgebracht wird. Das Auflichtmikroskop wird dann direkt auf die angefeuchtete, verdächtige Hautstelle aufgesetzt.4

Da auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel genauer betrachtet werden, sollte am Untersuchungstag auf Make-Up, Nagellack, Haargel oder Haarspray verzichtet werden.

Hautscreeninguntersuchung mit Auflichtmikroskop

Welcher Arzt macht die Hautkrebsvorsorge?

Das Hautkrebs-Screening wird von Hautärzten und speziell dafür geschulten Hausärzten durchgeführt. Vor der Untersuchung fragt der Arzt u.a. ab, ob bei einem selbst oder in der Familie schon einmal Hautkrebs aufgetreten ist und ob in letzter Zeit eine Veränderung an der Haut aufgefallen ist.5

Wie lange dauert das Ergebnis des Hautkrebsscreenings?

Nach der Untersuchung teilt die Ärztin oder der Arzt direkt das Ergebnis mit. Wenn sie oder er auffällige Hautveränderungen entdeckt hat, wird das weitere Vorgehen mit dem Betroffenen besprochen. 

Besteht nach dem Hautkrebs-Screening der Verdacht auf Hautkrebs, muss eine Hautärztin oder ein Hautarzt die betreffende Hautstelle genauer untersuchen. Wenn das Hautkrebs-Screening beim Hausarzt durchgeführt wurde, verweist dieser nach auffälligem Ergebnis an den Hautarzt.

Die Hautärztin oder der Hautarzt wiederholt zunächst die körperliche Untersuchung des Screenings. Findet sich dabei tatsächlich eine verdächtige Hautveränderung? Dann entnimmt er oder sie meist unter örtlicher Betäubung etwas Gewebe aus der auffälligen Hautstelle oder den gesamten verdächtigen Hautbereich (Biopsie).

Ob es sich bei einer auffälligen Hautveränderung tatsächlich um Hautkrebs handelt, lässt sich nur durch eine feingewebliche Untersuchung im Labor sicher feststellen. Die Gewebeprobe wird daher im Labor genauer untersucht. Bis zum Ergebnis kann es einige Tage dauern.

Wenn viel Gewebe entnommen wird, muss die Hautstelle meist genäht werden. Dann kann es sein, dass später eine Narbe zurückbleibt.4

Mehr Informationen zur allgemeinen Krebsvorsorge finden Sie hier.

Quellen

1 Deutsche Krebshilfe
https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/hautkrebs/

2 National Library of Medicine – National Center for Biotechnology Information
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8536599/

3 DKFZ Deutsches Krebsforschungszentrum – Krebsinformationsdienst
https://www.krebsinformationsdienst.de/service/iblatt/iblatt-hautkrebs-frueherkennung.pdf

4 DKFZ Deutsches Krebsforschungszentrum – Krebsinformationsdienst
https://www.krebsinformationsdienst.de/tumorarten/hautkrebs/screening-frueherkennung.php

5 KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
https://www.kbv.de/media/sp/Hautkrebs-Frueherkennung_Flyer.pdf